Allgemeine Geschäftsbedingungen Restaurant zum CHOCHTOPF
Rahmenbedingungen Die in der Bestätigung abgemachten Vertragsbestandteile sind gültig. Der Raum und die technischen Hilfsmittel sind sorgfältig zu nutzen. Bei Beschädigung der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel haftet der Veranstalter.
Menüwahl Bei einer Gesellschaft ab 12 Personen ist ein einheitliches Menü auszuwählen. Für Kinder bis 12 Jahre sowie für Personen mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Intoleranzen gibt es ein separates Angebot; spezielle Diätmenüs werden auf Anfrage offeriert.
Annulationbedingungen Wird der Anlass vom Auftraggeber oder Veranstalter annulliert, verpflichtet er sich zur Zahlung folgender Leistungen:
bis 14 Tage vor der Veranstaltung: Keine Annullationskosten
13–3 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der bestätigten Dienstleistungen
2-0 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der bestätigten Dienstleistungen
Annullationen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Das Restaurant zum CHOCHTOPF behält sich das Recht vor, die Annullationsbedingungen je nach Art und Grösse des Anlasses individuell anzupassen und in die Offerte / Reservationsbestätigung zu integrieren
Teilnehmerzahl Änderung der Personenzahl bis 10% bis 48 Stunden vor dem Anlass können kostenfrei geändert werden. Erfolgt die Änderung in weniger als 48 Stunden vor dem Anlass, ist die im Voraus angegebene Personenzahl Grundlage für die Verrechnung. Ist die Personenzahl höher, übernimmt das Restaurant zum CHOCHTOPF keine Garantie für fehlende oder mangelhafte Dienstleistungen. Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.
Die von der Feuerpolizei festgelegten, maximalen Raumkapazitäten dürfen nicht überschritten werden.
Preise Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, rein netto, inklusive Service und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten die Restaurant zum CHOCHTOPF schriftlich bestätigten Preise.
Bezahlung Der gesamte Rechnungsbetrag (abzüglich allfälliger Vorauszahlungen) ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die vollständige Rechnungsadresse ist bei der definitiven Reservation bekannt zu geben. Es sind nurAnschriften in der Schweiz zulässig. Der Veranstalter haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der einzelnenTeilnehmer.
Anwendbares Gericht Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht und Gerichtstand in Interlaken.